Fachgebiete

Eine Gesamtübersicht über die wesentlichen Fachgebiete, die von unserer Praxis bearbeitet werden:

 

Arbeitsrecht, z. B.:
  • Entwurf/Überprüfung von Arbeitsverträgen.
  • Außergerichtliche Vertretung und Regelung von Streitigkeiten
    zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
  • Klageverfahren aller Art vor den Arbeitsgerichten, Landes-
    arbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowohl für
    Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer.
Arbeitsschutzrecht, z. B.:
  • Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen.
Arzthaftungsrecht, z. B.:
  • Feststellung von fehlerhaften ärztlichen Behandlungen und Operationen vor Gutachterausschüssen für ärztliche Behandlungsfehler.
  • Außergerichtliche Regulierung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
  • Klageverfahren wegen ärztlicher Kunstfehler, Verletzung von Aufklärungspflichten, falscher ärztlicher Behandlung etc.
Bußgeldrecht, z.B.:
  • Gerichtliche Vertretung bei Bußgeldbescheiden.
Erbrecht, z. B.:
  • Beratung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (z. B. Testamente).
  • Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
  • Gerichtliche Geltendmachung von streitigen erbrechtlichen Ansprüchen.
  • Überprüfung von Verfügungen von Todes wegen (z. B. Testamente, Erbverträge etc.).
Familienrecht, z. B.:
  • Scheidungsverfahren.
  • Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten.
  • Umgangs- und Sorgerechtsregelungen.
  • Zugewinnausgleichsansprüche und Auseinandersetzung des
    Vermögens der Ehegatten.
  • Hausratsverteilungsverfahren und Zuweisung eheliche Wohnung.
Handels- und Gesellschaftsrecht, z. B.:
  • Beratung und Vertretung bei allen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Problemkreisen, insbesondere die umfassende rechtliche Betreuung von kleinen oder mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben, Freiberuflern oder Kaufleuten, mit Ausnahme des Aktienrechts.
Versicherungsrecht, z. B.:
  • Beratung und Vertretung bei allen versicherungsrechtlichen
    Fragen und Streitigkeiten, z.B. aus Unfall-, Lebens- und
    Gebäudeversicherungen etc.
Vertragsrecht, z. B.:
  • Prüfung oder Erstellung von Kaufverträgen aller Art.
  • Werkverträge (z.B. Beratung und Vertretung bei privaten
    Baurechtsstreitigkeiten).
  • Dienstverträge jeglicher Art.
  • Handelsvertreterverträge.
  • Verträge sui generis, also Vertragsgestaltungen eigener Art,
    und zwar sowohl im außergerichtlichen Bereich wie auch bei
    streitigen Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.

 
Die Bearbeiter der einzelnen Rechtsgebiete finden Sie unter Rechtsanwälte.