Was kostet mich die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt?
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Das erste Gespräch mit uns kostet Sie maximal 190,00 € zzgl. MWSt, gleichgültig um welchen Streitwert es geht. Im Rahmen der Erstberatung werden wir mit Ihnen besprechen, ob und ggf. welche weiteren rechtlichen Schritte notwendig sind. Dabei wird man im Regelfall zumindest die voraussichtlichen Kosten grob abschätzen können. Ferner werden Sie über die Risiken eines etwaigen Rechtsstreits aufgeklärt, die Möglichkeiten von Kostenerstattungen, Kostenübernahme, Deckungszusagen von Rechtsschutzversicherung sowie Anspruch auf etwaige Prozesskosten- oder Verfahrenkostenhilfe. |
Ich kann mir einen Rechtsanwalt nicht leisten!
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Durch die Erstberatung und eine Höchstberatungspauschale von 190,00 € zzgl. gesetzl. MWSt dürfte jederman die Möglichkeit haben, sich rechtlich beraten zu lassen. Außerdem gibt es für einkommensschwache Personen die Möglichkeit, einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe beim für sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen.Klageverfahren können – wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern – über Prozesskosten- oder Verfahrenskostenhilfe abgerechnet werden. Jederman hat also die Möglichkeit, Rechtsschutz einzuholen und sich auch vor Gericht vertreten zu lassen, wenn die wirtschaftlichen Verhältnisse dies erfordern und die notwendigen Erfolgsaussichten bestehen. |
Gerichtsverfahren dauern immer sehr lange!
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Im europäischen Vergleich dauern Rechtsstreitigkeiten in Deutschland jedenfalls im Regelfall nicht zu lange. Die Verfahrensdauer von Prozessen sollte jedenfalls bei berechtigten Anliegen nicht davon abschrecken seine Ansprüche geltend zu machen. |