Walter Opitz Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Studium Universität Bonn, Rechtsanwalt seit 1979 Fachgebiete: Erbrecht Familienrecht Handels- und Gesellschaftsrecht privates Baurecht Testamentsvollstreckung Vertragsrecht (insbesondere Kaufvertrags-, Werkvertrags- und Dienstvertragsrecht) Versicherungsrecht Mitglied: der Arbeitsgemeinschaft Familien- und Erbrecht im Deutschen Anwaltverein des Deutsches Forum für Erbrecht e.V., München Zurück
Fachgebiete
Eine Gesamtübersicht über die wesentlichen Fachgebiete, die von unserer Praxis bearbeitet werden: Arbeitsrecht, z. B.: Entwurf/Überprüfung von Arbeitsverträgen. Außergerichtliche Vertretung und Regelung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Klageverfahren aller Art vor den Arbeitsgerichten, Landes- arbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowohl für Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer. Arbeitsschutzrecht, z. B.:…
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