Eine Gesamtübersicht über die wesentlichen Fachgebiete, die von unserer Praxis bearbeitet werden:
Arbeitsrecht, z. B.:
- Entwurf/Überprüfung von Arbeitsverträgen.
-
Außergerichtliche Vertretung und Regelung von Streitigkeiten
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. -
Klageverfahren aller Art vor den Arbeitsgerichten, Landes-
arbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht sowohl für
Arbeitgeber wie auch für Arbeitnehmer.
Arbeitsschutzrecht, z. B.:
- Verstoß gegen arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen.
Arzthaftungsrecht, z. B.:
- Feststellung von fehlerhaften ärztlichen Behandlungen und Operationen vor Gutachterausschüssen für ärztliche Behandlungsfehler.
- Außergerichtliche Regulierung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen.
- Klageverfahren wegen ärztlicher Kunstfehler, Verletzung von Aufklärungspflichten, falscher ärztlicher Behandlung etc.
Bußgeldrecht, z.B.:
- Gerichtliche Vertretung bei Bußgeldbescheiden.
Erbrecht, z. B.:
- Beratung und Erstellung von letztwilligen Verfügungen von Todes wegen (z. B. Testamente).
- Beratung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften.
- Gerichtliche Geltendmachung von streitigen erbrechtlichen Ansprüchen.
- Überprüfung von Verfügungen von Todes wegen (z. B. Testamente, Erbverträge etc.).
Familienrecht, z. B.:
- Scheidungsverfahren.
- Unterhaltsansprüche von Kindern und Ehegatten.
- Umgangs- und Sorgerechtsregelungen.
-
Zugewinnausgleichsansprüche und Auseinandersetzung des
Vermögens der Ehegatten. - Hausratsverteilungsverfahren und Zuweisung eheliche Wohnung.
Handels- und Gesellschaftsrecht, z. B.:
- Beratung und Vertretung bei allen handels- oder gesellschaftsrechtlichen Problemkreisen, insbesondere die umfassende rechtliche Betreuung von kleinen oder mittleren Unternehmen, Handwerksbetrieben, Freiberuflern oder Kaufleuten, mit Ausnahme des Aktienrechts.
Versicherungsrecht, z. B.:
-
Beratung und Vertretung bei allen versicherungsrechtlichen
Fragen und Streitigkeiten, z.B. aus Unfall-, Lebens- und
Gebäudeversicherungen etc.
Vertragsrecht, z. B.:
- Prüfung oder Erstellung von Kaufverträgen aller Art.
-
Werkverträge (z.B. Beratung und Vertretung bei privaten
Baurechtsstreitigkeiten). - Dienstverträge jeglicher Art.
- Handelsvertreterverträge.
-
Verträge sui generis, also Vertragsgestaltungen eigener Art,
und zwar sowohl im außergerichtlichen Bereich wie auch bei
streitigen Auseinandersetzungen vor den Zivilgerichten.
Die Bearbeiter der einzelnen Rechtsgebiete finden Sie unter Rechtsanwälte.