Juristischer Rat vom Fachmann Gemäß § 1578 b BGB können Ansprüche auf nachehelichen Unterhalt der Höhe nach begrenzt oder zeitlich befristet werden. Das setzt u.a. ehebedingte Nachteile voraus. Solche liegen vor, wenn der Unterhaltsberechtigte – meistens die Ehefrau – wegen der Ehe auf ein eigenes berufliches Fortkommen ganz oder teilweise…